Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. Kinder können nur von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Es werden nur angemeldete Kinder betreut.
Maßgeblich hierfür ist die Bestätigung der Anmeldung durch die Kinder-Stadtkirche. Sollte ein angemeldetes Kind nicht zur Betreuung erscheinen können, sind die Mitarbeitenden von den Eltern vorher rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Dies gilt ebenso für Ausfälle des Betreuungsangebotes, die von der Kinder-Stadtkirche nicht zu verantworten sind.
Das Entgelt für die Betreuung ist in den Monaten von September bis Juli fällig, nicht im August. Außer im Richard-Eck-Hort. Dort wird das Entgelt von September bis August fällig. Der Betrag wird jeweils am 1. des Monats per Lastschrift abgebucht. Sollte eine Lastschrift aus von uns nicht verschuldeten Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden können, erheben wir für die Nachbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €. Sollte eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Mahnung, für die wir eine Mahngebühr von 15,- € erheben.
Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Das zusätzliche Ferienpaket für Hortkinder kann nur jährlich von beiden Seiten gekündigt werden. Veränderungen der Betreuungszeiten, die nicht zu einer Minderung des monatlichen Gesamtbetrages führen, sind monatlich bis zum 20. des Monats für den Folgemonat möglich. Kündigungen und Änderungen bedürfen unbedingt der Schriftform.
Kinder-Stadtkirche e.V.,
Kreuzstraße 13, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/60 90 368,
Fax: 0721/205382, Email: info@kinder-stadtkirche.de,
www.kinder-stadtkirche.de