Vertragsbedingungen für die Betreuung
Ihres Kindes durch die Kinder-Stadtkirche e.V.

Stand: 30.03.2023

Vertragsgegenstand

Die flexible Nachmittagsbetreuung findet – je nach Schultyp – für Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten bzw. fünften bis siebten Jahrgangsstufe an jedem Schultag statt. Die Betreuungszeiten sind tageweise und flexibel i. d. R. in zwei Modulen buchbar. Die Betreuung im Hort an der Waldschule und im Hort an der Schule im Lustgarten Hohenwettersbach ist für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter und findet an jedem Schultag und den in Ferien statt. Eine Frühbetreuung während der Schultage und ein zusätzliches Ferienpaket (extra Kosten) sind zusätzlich buchbar. Die Buchung des zusätzlichen Ferienpakets beinhaltet die Betreuung an 5 Ferienwochen pro Schuljahr. Die Ferienwochen sind frei wählbar (außer Schließzeiten). Die Betreuung im Richard-Eck-Hort ist ebenfalls für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter. Beim erhobenen Entgelt ist die Frühbetreuung bereits enthalten. Ebenfalls ist die Betreuung in allen Ferien (außer Schließzeiten) im Preis enthalten. Die Betreuung in den Ferien (gilt für alle Ferienangebote) richtet sich nach den Ferienterminen der Stadt Karlsruhe (https://www.karlsruhe.de/b2/schulen/schulen_ka/ferien.de). Die Betreuung findet in der jeweiligen Schule bzw. im jeweiligen Hort statt. In allen Betreuungen essen die Kinder gemeinsam zu Mittag, teilweise in verschiedenen Gruppen. Die Betreuung übernehmen die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder-Stadtkirche. Während der Nachmittagsbetreuung ermöglichen wir den Kindern, nach 14:00 Uhr die Hausaufgaben unter Anleitung zu erledigen. Aufgrund der Konzeption der Betreuungsangebote können wir nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben garantieren. Die Hausaufgabenbetreuung ist keine Nachhilfe. Nach Möglichkeit stehen unsere Mitarbeitenden im engen Austausch mit den Lehrkräften. Das sonstige Rahmenprogramm umfasst aktive und kreative Einheiten. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten der Homepage.

Anmeldung, Bezahlung und Aufsicht

Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. Kinder können nur von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Es werden nur angemeldete Kinder betreut. Maßgeblich hierfür ist die Bestätigung der Anmeldung durch die Kinder-Stadtkirche e. V. Die Betreuung beginnt mit dem Unterrichtsende und endet mit der vertraglich vereinbarten Zeit. In dieser Zeit übernehmen wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Aufsicht. Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, kommen die Kinder nach Unterrichtsende selbstständig in die Betreuung. Daher erwarten wir die angemeldeten Schüler:innen erst ein paar Minuten nach Unterrichtsende in den Betreuungsräumen. Erscheint ein Kind (mehrere Kinder) nach einer gewissen Toleranzzeit (wegen Tafeldienst, Gespräch mit Lehrerin, ...) nicht, kümmern sich die Betreuungskräfte um den Verbleib. In Einzelfällen (schrifliche Vereinbarung, zeitlich begrenzt) und zu Beginn des Schuljahrs werden neue Schüler:innen von den Betreuungskräften im Klassenzimmer abgeholt.
Sollte ein angemeldetes Kind nicht zur Betreuung erscheinen können, sind die Mitarbeitenden von den Eltern vorher rechtzeitig und schriflich in Kenntnis zu setzen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Dies gilt ebenso für Ausfälle des Betreuungsangebotes, die von der Kinder-Stadtkirche e. V. nicht zu verantworten sind.
Das Entgelt für die Betreuung ist in den Monaten von September bis Juli fällig, nicht im August. Außer im Richard-Eck-Hort. Dort wird das Entgelt von September bis August fällig. Der Betrag wird jeweils am 1. des Monats per Lastschrift abgebucht, Überweisungen zum Monatsersten zu tätigen. Sollte eine Lastschrift aus von uns nicht verschuldeten Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden können, erheben wir für die Nachbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €. Sollte eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Mahnung, für die wir eine Mahngebühr von 15,- € erheben. Bei säumiger Zahlung behalten wir uns auch das Recht der Aussetzung des Vertrags bzw. eine außerordentlichen Kündigung vor.

Kündigung

Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Das zusätzliche Ferienpaket für Hortkinder kann nur jährlich von beiden Seiten gekündigt werden. Veränderungen der Betreuungszeiten, die nicht zu einer Minderung des monatlichen Gesamtbetrages führen, sind monatlich bis zum 20. des Monats für den Folgemonat möglich. Kündigungen und Änderungen bedürfen unbedingt der Schriftform.

Kinder-Stadtkirche e.V.,
Kreuzstraße 13, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/60 90 368,
Fax: 0721/205382, Email: info@kinder-stadtkirche.de,
www.kinder-stadtkirche.de