Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kinder-Stadtkirche e. V.
Resilienztrainings für Kinder

Stand: XX.12.2024

Auftraggeber:in und Auftragnehmerin

Die Kinder-Stadtkirche, Verein für Kinder- und Jugenddiakonie an der evangelischen Stadtkirche Karslruhe e. V. (kurz: Kinder-Stadtkirche), Rüppurrer Straße 52, 76137 Karlsruhe ist Auftragnehmerin. Die Auftraggeber:in sind die gesetzlichen Vertreter:innen der Teilnehmeden der Resilienztrainings. Mit der Anmeldung erkennen die Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Kinder-Stadtkirche e. V. und der / dem Auftraggeber:in. Die aktuellen AGB sind auf der Homepage der Auftragnehmerin ersichtlich . Es gelten die jeweils aktuellen AGB.

Leistungsumfang

Im Selbstbehauptungs- und Resilienztraining haben Kinder die Möglichkeit zu lernen, mit den Hauptkonflikten ihres Alltags umzugehen. Der Fokus liegt dabei auf Beleidigungen, Provokationen, ungewollten Berührungen, Wegnahme von Gegenständen und Gewaltandrohung. Mit viel Spaß und Bewegung üben die Teilnehmeden Kommunikationsstrategien, selbstbewusstes Auftreten, adäquater Umgang mit Gefühlen und vieles mehr. Die erlernten Strategien sind auf diverse weitere Situationen übertragbar und setzen einen Grundstein für eine positive Konfliktkultur, von welcher die Kinder lebenslang profitieren können.
Das Training ist für Kinder im Vor- und Grundschulalter. Pro Training nehmen maximal 15 Kinder daran teil. Das Training findet an zwei Tagen statt. Am ersten Tag umfasst es 2,5 Zeitstunden, am zweiten Tag 2,0 Zeitstunden und zusätzlich eine halbe Zeitstunde, in der die Auftraggeber:innen über das Training informiert werden. Auf der Homepage der Auftragnehmerin werden genauen Termine und Uhrzeiten, an denen die Trainings stattfinden, veröffentlicht. Die Auftragnehmerin sorgt dafür, dass die Räume, in denen die Trainings stattfinden, die entsprechende Größe, Ausstattung usw. haben.
Nach der Anmeldung erhält die / der Auftraggeber:in die Eingangsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Zusicherung der Teilnahme. Damit die Auftraggeberin die Leistungen erbringen kann, erhebt sie einen Teilnahmebeitrag. Die / Der Auftraggeber:in erhält spätestens 10 Tage vor dem Training, an dem ihr / sein Kind angemeldet wurde, eine Einladung sowie eine Rechnung bzw. die Aufforderung den Teilnahmebeitrag zu überweisen. Der Teilnahmebeitrag muss spätestens drei Tage vor Beginn des Trainings auf dem Konto der Auftragnehmerin sein.
Bei weniger als 10 Anmeldungen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, das Training ganz zu steichen bzw. es zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen. Fällt ein Training aus bzw. kann die / der Auftraggeber:in zu dem späteren Zeitpunkt nicht, werden bereits bezahlte Teilnahmebeiträge von der Auftragnehmerin zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Hinweis: Die Verabreichung von Medikamenten oder sonstigen (medizinischen) Hilfsmitteln gehören nicht zu den Leistungen und können durch die Auftragnehmerin (Erfüllungsgehilfen) nicht erfolgen. Weitere Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der / dem Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin.

Datenschutz

Die im Anmeldebogen abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 (1) b) EU DSGVO verwendet. Sämtliche von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Auftragnehmerin unterscheidet zwischen zwingend anzugebenden Daten und freiwillig anzugebenden Daten.
Folgende Daten müssen bei teilnehmenden Kindern zwingend angegebenen werden:
- Für welches Training das Kind angemeldet wird
- Name, Vorname des Kindes
- PLZ, Ort, Straße
- Telefon, Email gesetzliche Vertreter:in
- Notfalltelefonnummer/Person Notfall: wer von den gesetzlichen Vertreter:innen bzw. von den gesetzlichen Vertretern schriftlich beauftragte Person(en) im Notfall erreichbar ist / sind
- Name, Vorname der gesetzlichen Vertreter:innen
- Eine Bestätigung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der / vom gesetzlichen Vertreter:in zur Kenntnis genommen wurden und ihnen zugestimmt werden.
- Die Information, ob das Kind alleine nach Hause gehen darf oder es abgeholt wird.
- Falls das Kind abgeholt wird: Welche Person(en) das Kind abholt / abholen bzw. welche Person(en) von den gesetzlichen Vertreter:innen beauftragt wurde(n), das Kind abzuholen.
Folgende Daten sind freiwillige Angaben:
- Ob das Kind während des Trainings fotografiert werden darf.
- Ob das Kind ein Geschwisterkind ist. Ohne diese Angabe kann keine Ermäßigung des Beitrags gewährt werden.
- Ob das Kind einen Karlsruher Kinderpass besitzt. Ohne diese Angabe und den entsprechenden Nachweis kann keine Ermäßigung des Beitrags gewährt werden.
- Falls es Besonderheiten im Umgang mit dem Kind (Diabetes, Allergien, chronische Krankheiten, ADHS usw.). Ohne diese Angabe kann die    Auftragnehmerin bzw. deren Erfüllungsgehilfen nicht danach handeln.
- Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat wie:
         - Name, Vorname des Kontoinhabers
         - Straße, Hausnummer
         - PLZ, Ort
         - IBAN
Zur reibungslosen Durchführung der Tainings wird von der Auftragnehmerin eine Teilnehmendenliste erstellt und der / dem Trainer:in übermittelt. Folgende Angaben werden übermittelt:
- Name, Vorname der teilnehmenden Kinder
- Telefon, Email gesetzliche Vertreter:in
- Notfalltelefonnummer gesetzliche Vertreter:innen (beauftragte Person(en))
- ob das teilnehmende Kind allein nach Hause gehen darf oder
- ob das teilnehmende Kind abgeholt wird und wer das Kind abholt (welche Person(en) von der / dem gesetzlichen Vertreterin beauftragt wurde(n))
ggf. Besonderheiten im Umgang.

Datum, Zeiten, Räumlichkeiten der Trainings

Die Tage, Zeiten und Räumlichkeiten, in denen die Resilienztrainings stattfinden, werden vorher zwischen den Vertragspartner:innen schriftlich vereinbart. Dazu füllt die / der Auftraggeber:in ein Anmeldeformular der Auftragnehmerin aus, das auf der Homepage der Auftragnehmerin zu finden ist. Abweichungen von den vereinbaten Zeiten bedürfen der Schriftform. Die Teilnehmeden müssen mindestens 10 Minuten vor Beginn des Trainings anwesend sein. Erscheint eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer 30 Minuten nach Kursbeginn, entscheidet die / der Trainingsleiter:in ob die / der Teilnehmer:in noch am Training teilnehmen kann. Die Auftragnehmerin entscheidet, ob das Training ohne zusätzliche Kosten wiederholt werden kann. Die / Der Auftraggeber:in wird von der Auftragnehmerin schnellstmöglich schriftlich über die Entscheidung informiert.
Ist durch Stau, Unfälle oder andere Gründe abzusehen, dass eine Trainingsleiterin / ein Trainingsleiter sich verspätet, wird dies der / dem Auftraggeber:in schnellstmöglich durch die Auftragnehmerin mitgeteilt. Das Training wird dann am gleichen Tag zu einer späteren Uhrzeit durchgeführt. Ist die / der Trainier:in an einem vereinbarten Trainingstag ganz verhindert (z. B. durch Krankheit) wird die / der Auftraggeber:in schnellstmöglich durch die Auftragnehmerin informiert. Die Auftragnehmerin bietet der / dem Auftraggeber:in einen Ersatztermin an bzw. die / der Auftraggeber:in erhält die bereits bezahlten Teilnahmebeiträge von der Auftragnehmerin zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Mitwirkungpflicht

Die / Der Auftraggeber:in bzw. die / der Teilnehmende hat die Leistungserbringung der Auftragnehmerin angemessen zu unterstützen, damit die Auftragnehmerin die Leistungen entsprechend ihres Auftrags erbringen kann. Verletzt die / der Auftraggeber:in (ein teilnehmendes Kind) die Mitwirkungspflichten und kann die Auftragnehmerin aus diesem Grund die Leistungen ganz oder teilweise in der Zeit nicht erfüllen, ist die Auftragnehmerin bezüglich der davon betroffenen Leistungspflichten für den Zeitraum bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten frei, wenn die Mitwirkungshandlung für den Auftragnehmer erheblich ist. Die Auftragsnehmerin teilt der / dem Auftragsgeber:in unverzüglich mit, ob und in welchem Maß die Mitwirkungpflichten verletzt wurden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, der / dem Auftraggeber:in die Mehrkosten, die aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstanden sind, in Rechnung zu stellen (z. B. ein Training muss abgebrochen werden).

Teilnahmebescheinigung

Jede:r Teilnehmer:in erhält eine Teilnahmebescheinigung. Dazu muss die Teilnehmerin / der Teilnehmer an mindestens 4/5 des Trainings teilgenommen haben.

Versicherung

Die teilnehmenden Kinder müssen krankenversichert sein und einen den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Impfschutz. Empfohlen wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, einer Unfallversicherung und einer Tetanusimpung.

Vergütung / Teilnahmegebühr

Die Vergütung gehört zu den Leistungen, die die / der Auftraggeber:in, erbringt. Die Teilnahmegebühr ist durch Vorkasse nach Rechnungseingang bzw. durch Überweisung vor dem Beginn des Trainings zu begleichen. Die Teilnahmegebühr wird von der Auftragnehmerin auf der Homepage veröffentlicht. Die Auftragnehmerin gewährt der / dem Auftraggeber:in bei gleichzeitiger Anmeldung eines Geschwisterkinds für das gleiche Training (Datum, Uhrzeit, Ort) eine Ermäßigung. Kinder mit Karlsruher Kinderpass sind von der Teilnahmegebühr befreit, wenn die / der Auftraggeber:in der Auftragnehmerin vor Beginn des Trainings einen Nachweis (Kopie) zukommen lassen.

Wiederrufsrecht

Jede Buchung ist zahlungspflichtig. Die / Der Auftraggeber:in ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen.
Folgende Kosten übernimmt die / der Auftraggeber:in, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist widerruft:
8-28 Tage vor Trainingsbeginn: 50% der Kursgebühr
0-7 Tage vor Trainingsbeginn: 100 % der Kursgebühr
Bereits von der / vom Auftraggeber:in bezahlte Teilnahmebeiträge werden von der Auftragnehmerin schnellstmöglich anteilsmäßig zurückerstattet, noch von der / vom Auftraggeber:in zu zahlende Teilnahmebeiträge müssen schnellstmöglich der Auftragnehmerin bezahlt werden.

Haftungsbeschränkungen

Für mögliche auftretende Verletzungen während der Kurse wird von der Auftraggeberin (Erfüllungsgehilfen) keine Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin bzw. ihre Erfüllungsgehilfen haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin (Erfüllungsgehilfen) auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haftet die Auftragnehmerin (Erfüllungsgehilfen) nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des/der Teilnehmers/in.

Schlussbestimmungen

Es gilt das deutsche Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.

Kinder-Stadtkirche e.V.,
Rüppurrer Straße 52, 76137 Karlsruhe, Tel.: 0721/60 90 368,
Email: info@kinder-stadtkirche.de,
www.kinder-stadtkirche.de