Die Kinder-Stadtkirche e. V. (Anbieterin) bietet Trainings für Kinder an Kitas, Schulen, sonstigen Einrichtungen (z. B. Familien- oder Jugendzentren, Kirchengemeinden) oder in offenen Kursen an. Die Trainings zielen darauf ab, die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern zu stärken und ihnen beizubringen, Konflikte selbständig und gewaltfrei zu lösen.
Training ist die individuelle Erarbeitung von Methoden, Verhaltensweisen und Einstellungen und daher immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Trainingsteilnehmers abhängig. Ein bestimmter Erfolg des Trainings wird daher seitens der Anbieterin nicht garantiert.
Alle Vereinbarungen zwischen Anbieterin und Auftraggeber/Kunden bzw. Trainingsteilnehmer sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Trainings für Kinder niedergelegt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages zu diesen Bestimmungen bestehen nicht, es sei denn, sie sind mit der Anbieterin schriftlich vereinbart.
Die Angebote der Anbieterin sind freibleibend. Dies gilt insbesondere für die Informationen der Anbieterin auf der Website zu Inhalt, Zeit, Ort, Leitung, Durchführung und Laufzeit der angebotenen Trainings. Anmeldungen des Kunden bzw. Trainingsteilnehmers sind als Angebot nach § 145 BGB verbindlich.
Bei offenen Kursen kann der Auftraggeber/Kunde bzw. Trainingsteilnehmer sich unmittelbar über das Online-Portal der Anbieterin zu dem jeweiligen Training anmelden. Bei Trainings für Kinder an Kitas und Schulen bzw. sonstigen Einrichtungen erstellt die Anbieterin schriftlich vor der Durchführung des Trainings ein individuelles Angebot für den Auftraggeber. Das Angebot umfasst Ort, Datum, Uhrzeit des Training, Trainingsleiter, maximale Teilnehmerzahl und Trainingsgebühren bzw. Zahlungsbedienungen. Des Weiteren enthält das Angebot die Mindestgröße, -ausstattung usw. der Räume, in denen das Training stattfinden soll, für die der Auftraggeber zu sorgen hat. Schließlich enthält das Angebot die „Allgemeine Geschäftsbedingungen Trainings für Kinder“.
Anmeldungen über das Online-Portal bzw. die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber sind rechtsverbindlich und verpflichten den Auftraggeber bzw. Trainingsteilnehmer zur Zahlung der jeweils durch die Anbieterin angegebenen Trainingsgebühren. Die Anbieterin bestätigt dem Kunden/Auftraggeber den Eingang seiner Anmeldung durch Auftragsbestätigung oder Rechnung. Mit der Auftragsbestätigung durch die Anbieterin kommt der Vertrag zwischen Kunde/Auftraggeber und Anbieterin zustande.
Der Kunde/Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Kinder-Stadtkirche e. V.
Rüppurrerstr. 52
76137 Karlsruhe
E-Mail: info@kinder-stadtkirche.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Ist die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen, ist Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde bzw. Trainingsteilnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bzw. Trainingsteilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Stornierungen sind schriftlich an die Anbieterin zu richten. Bei Rücktritt vor Trainingsbeginn hat die Anbieterin Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:
bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn wird keine Stornogebühr erhoben und die bereits vom Auftraggeber bzw. Trainingsteilnehmer geleistete Zahlung unverzüglich erstattet.
bei Rücktritt bis zu drei Tagen vor Trainingsbeginn wird eine Stornogebühr von 75% erhoben und die Differenz zu der vom Auftraggeber bzw. Trainingsteilnehmer bereits geleisteten Zahlung unverzüglich erstattet.
bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Absage oder einer Absage mit einer Frist von weniger als drei Tagen erfolgt keine Erstattung des vom Auftraggeber bereits gezahlten Trainingspreises.
Die Anbieterin behält sich das Recht vor, ein Training aus wichtigen Gründen wie unvorhergesehenen Umständen oder zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.
Mit der Anmeldung über das Online-Portal bzw. der Annahme des Angebots verpflichtet sich der Kunde/Auftraggeber zur Zahlung der anfallenden Trainingsgebühren des von ihm gewählten Trainings. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist den Angeboten der Anbieterin zu entnehmen. Die Zahlung der Trainingsgebühr hat durch Überweisung auf das von der Anbieterin bekanntgegebene Konto zu erfolgen. Die Trainingsgebühr ist spätestens 14 Tage vor Trainingsbeginn an die Anbieterin zu zahlen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Trainingsbeginn, ist die Trainingsgebühr spätestens bis zum Beginn des Trainings zu zahlen.
Ziel der Trainings ist es, den teilnehmenden Kindern die Möglichkeit zu geben, mit den Hauptkonflikten ihres Alltags umzugehen, die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern zu stärken und ihnen beizubringen, Konflikte selbständig und gewaltfrei zu lösen. Die weiteren Leistungen insbesondere zu Ort und Uhrzeit des Trainings werden auf der Homepage der Anbieterin bekannt gegeben bzw. stehen im individuellen Angebot der Anbieterin.
Änderungen in der Person der Trainingsleiterin / des Trainingsleiters behält sich die Anbieterin im Rahmen seines nach billigem Ermessen auszuübenden Leistungsbestimmungsrechts vor, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber über die Person des Trainers getroffen wurde. Die Anbieterin behält sich darüber hinaus vor, Trainings zeitlich zu verlegen, inhaltlich zu verändern oder den Standort innerhalb der gleichen Stadt zu verlegen, wenn dies aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich und für den Kunden bzw. Trainingsteilnehmer zumutbar ist.
Organisatorische bzw. wichtige Gründe für Änderungen des Trainings durch die Anbieterin liegen insbesondere darin, dass der nach Planung vorgesehene Trainer krankheitsbedingt ausfällt und kein Ersatztrainer rechtzeitig bereitsteht oder nicht genügend Anmeldungen vorliegen.
Die Zumutbarkeit der vorgenannten Trainingsänderungen setzt insbesondere voraus, dass das Erreichen des Trainingszieles nicht gefährdet wird. Die Kunden/Auftraggeber bzw. Trainingsteilnehmer werden über die jeweilige Änderung durch die Anbieterin unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Ist durch Stau, Unfälle oder andere Gründe abzusehen, dass ein Trainingsleiter sich verspätet, wird dies dem Kunden/Auftraggeber schnellstmöglich durch die Anbieterin mitgeteilt. Das Training wird dann am gleichen Tag zu einer späteren Uhrzeit durchgeführt. Falls dies für den Auftraggeber oder der Anbieterin nicht möglich ist, vereinbaren Anbieterin und Kunde/Auftraggeber einen neuen Termin bzw. der Auftraggeber erhält von der Anbieterin die bereits bezahlten Trainingsgebühren zurückerstattet. In diesem Falle werden dem Kunden/Auftraggeber bzw. Trainingsteilnehmer sämtliche bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber der Anbieterin bestehen nicht.
Sollte eine Trainingsänderung bei Vorliegen eines organisatorischen oder sonstigen wichtigen Grundes der Anbieterin nicht möglich sein, behält sich die Anbieterin die Absage des Trainings vor, über die der Auftraggeber bzw. Trainingsteilnehmer unverzüglich und rechtzeitig vor Trainingsbeginn in Kenntnis gesetzt wird. Auch in diesem Falle werden dem Trainingsteilnehmer sämtliche bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet und weitergehende Ansprüche gegenüber der Anbieterin bestehen nicht.
Der Auftraggeber bzw. der Teilnehmende hat die Leistungserbringung der Anbieterin angemessen zu unterstützen, damit die Anbieterin die Leistungen entsprechend ihres Auftrags erbringen kann. Verletzt der Auftraggeber bzw. ein Trainingsteilnehmer die Mitwirkungspflichten und kann die Anbieterin aus diesem Grund die Leistungen ganz oder teilweise in der Zeit nicht erfüllen, ist die Anbieterin bezüglich der davon betroffenen Leistungspflichten für den Zeitraum bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten frei, wenn die Mitwirkungshandlung für die Anbieterin erheblich ist. Die Anbieterin teilt dem Auftragsgeber unverzüglich mit, ob und in welchem Maß die Mitwirkungspflichten verletzt wurden. Die Anbieterin ist berechtigt, dem Auftraggeber die Mehrkosten, die aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstanden sind, in Rechnung zu stellen (z. B. wenn ein Training abgebrochen werden muss).
Bei Trainings, die in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden (in Kitas, Schulen, Gemeindehäuser usw.), sorgt der Auftraggeber dafür, dass die für das Training vorgesehenen Räume die entsprechende Größe, Ausstattung usw. haben. Bei Trainings, die in den Räumlichkeiten der Anbieterin stattfinden, sorgt die Anbieterin dafür, dass die Räume die entsprechende Größe, Ausstattung usw. haben.
Die Kunden/Auftraggeber bzw. Trainingsteilnehmer sorgen dafür, dass die Trainingsteilnehmer mindestens 10 Minuten vor Beginn des Trainings anwesend sein. Erscheint ein Teilnehmer 30 Minuten nach Trainingsbeginn, entscheidet der Trainingsleiter ob der Teilnehmer noch am Training teilnehmen kann. Die Anbieterin entscheidet, ob das Training ohne zusätzliche Kosten wiederholt werden kann. Der Kunde/Auftraggeber wird in diesem Fall von der Anbieterin schnellstmöglich schriftlich über die Entscheidung informiert.
Der Trainingsteilnehmer erhält bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebestätigung/Zertifikat. Bei mehrteiligen Trainings wird diese Bestätigung nur ausgestellt, wenn der Trainingsteilnehmer dem Anbieter die Teilnahme an allen Trainingsabschnitten, gegebenenfalls nach Absprache mit der Anbieterin Ersatzleistungen nachweist. Die Anbieterin kann die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung/des Zertifikates verweigern, wenn sich der Kunde/Auftraggeber mit der Zahlung des Trainingsbeitrages in Verzug befindet.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen, da es sich um einen zeitlich befristeten Vertrag mit bestimmter Zweckerreichung nach jeweiligem Trainingsende handelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Kündigung ist zu richten an:
Kinder-Stadtkirche e. V.
Rüppurrerstr. 52
76137 Karlsruhe
E-Mail: info@kinder-stadtkirche.de
Die Anbieterin haftet dem Kunden bzw. Trainingsteilnehmer gegenüber bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Anbieterin ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Soweit die Anbieterin ihre Vertragspflichten nicht vorsätzlich verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Anbieterin haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die den Inhalt des Vertrages bestimmt und dessen Durchführung erst ermöglicht, ist die Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Die Anbieterin erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden/Auftraggebers bzw. Kursteilnehmers. Ohne Einwilligung des Kunden oder Kursteilnehmers wird die Anbieterin Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
13. Schlussbestimmungen
Der Vertrag zwischen Kunde/Auftraggeber und Anbieterin kommt nur durch die Bestätigung der Anmeldung durch die Anbieterin zustande.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Trainings für Kinder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Karlsruhe. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.