Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kinder-Stadtkirche e. V. - Vermietung von Semirarräumen

Stand: März 2025

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zu mietenden Seminarräume zwischen der Kinder-Stadtkirche e. V. (Vermieter) und dem Kunden (Mieter). Alle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und zu diesen Bestimmungen bestehen nicht, es sei denn, sie sind mit dem Vermieter schriftlich vereinbart.

2. Raumanmietung

Der Raum kann über das Online-Portal des Vermieters montags bis samstags gemietet werden. Der gebuchte Seminarraum steht dem Mieter dreißig Minuten vor und nach Mietbeginn zur Verfügung. Dieser Zeitraum ist im Mietpreis bereits enthalten.

3. Raumnutzung / Techniknutzung

In den Räumen darf nicht geraucht werden. Beim Öffnen von Türen und Fenstern während der Mietdauer oder in den Pausen sind eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft oder Schäden (z. B. durch zuschlagen von Türen, hineinregnen …) zu vermeiden. Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Nach Mietende sind alle Fenster zu schließen, die Beleuchtung auszuschalten, die Eingangstüren abzuschließen, der Schlüssel in den Hausbriefkasten einzuwerfen. Die Nutzung der technischen Geräte ist möglich und in der Miete mit enthalten. Mit der zur Verfügung gestellten Technik und den sonstigen Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer in Rechnung gestellt. Bei einer Raumanmietung von mehr als 3 Stunden werden Kaffee, Tee, Wasser und kleine Snacks zur Verfügung gestellt. Diese sind im Mietpreis inbegriffen.

4. Versicherungen/Schadensersatz/Haftung

Der Vermieter haftet dem Mieter bzw. dessen Personal oder Teilnehmern an der Veranstaltung bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

Soweit der Vermieter seine Vertragspflichten nicht vorsätzlich verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Vermieter haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn er eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die den Inhalt des Vertrages bestimmt und dessen Durchführung erst ermöglicht, ist die Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Der Mieter haftet für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und/oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen.

5. Vertragsabschluss, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Der Kunde kann unmittelbar über das Online-Portal des Vermieters den Seminarraum mieten. Der Mietvertrag wird mit Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform rechtlich bindend. Der Mieter erhält nach Abschluss des Mietvertrags eine Rechnung, die laut Zahlungsziel auf der Rechnung, auf jeden Fall vor Beginn der Mietdauer zu zahlen ist. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters.

Bei Rücktritt vom Mietvertrag hat der Vermieter Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:

  • bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn wird keine Stornogebühr erhoben und eine vom Mieter bereits geleistete Zahlung in voller Höhe erstattet.

  • bei Rücktritt bis zu drei Tagen vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Mietpreises erhoben und die Differenz zu der vom Mieter bereits geleisteten Zahlung unverzüglich erstattet.

  • bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Absage oder einer Absage mit einer Frist von weniger als drei Tagen erfolgt keine Erstattung des vom Mieter bereits gezahlten Raummietpreises.

  • bei der Buchung eines Ausweichtermins findet keine Verrechnung von angefallenen Stornogebühren statt.

Der Vermieter kann einen Mietvertrag bis zu vier Wochen vor Beginn der Mietdauer aus wichtigem Grund kostenneutral stornieren. Ein wichtiger Grund ist z.B. ein Schaden am Gebäude oder den Räumlichkeiten, insbesondere bei Wasserschäden, Heizungsausfall oder sonstigen technischen Mängeln, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die jedoch eine Raumnutzung nicht zulassen. Ein weitergehender Anspruch auf entgangen Gewinn, sonstige angefallene Kosten des Mieters und auch seiner Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.

6. Datenschutz

Der Vermieter erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Vermieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

 

7 .Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermietung von Seminarräumen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Karlsruhe. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.